Nach Auslaufen der Isolationspflicht entfällt auch die gesonderte Infektionssprechstunde.
Dennoch bitte wir Sie, folgendes zu beachten:
Sofern Sie bei grippalen Symptomen selbstständig einen Schnelltest durchgeführt und ein positives Testergebnis erhalten haben, bitten wir Sie weiterhin freundlich um telefonische Voranmeldung, sodass wir Sie nach Möglichkeit nach der regulären Sprechstunde eintakten können.